Zweckzuschuss Gebührenbremse

Luftbild der Kläranlage Klosterneuburg

Der Bund gewährt den Ländern einen einmaligen Zweckzuschuss zum Zweck der Finanzierung der Senkung von Gebühren für die Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallbeseitigung im Jahr 2024. Eine entsprechende Richtlinie zur weiteren Vorgehensweise wurde am 23. Jänner von der Landesregierung beschlossen.
 
Auf diesen Grundlagen hat der Gemeinderat der Stadtgemeinde Klosterneuburg am 26. April beschlossen, dass dieser Zweckzuschuss „Gebührenbremse 2024“ den gebührenpflichtigen Haushalten auf Basis der Höhe der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühr weitergegeben wird. Nach der Richtlinie des Landes sind die Empfänger des Zweckzuschusses die gebührenpflichtigen Haushalte, die zum Stichtag 01. Februar 2024 die Abfallwirtschaftsgebühren an die Gemeinde entrichtet haben.
 
Der Gesamtbetrag der Einnahmen der jährlichen Abfallwirtschaftsgebühren beträgt rund € 4,2 Mio. Aufgrund des Zweckzuschusses über rund € 0,46 Mio. ergibt sich eine Gutschrift von rund 11% auf die Abfallwirtschaftsgebühren, die im Rahmen der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 (Fälligkeit 15. August) erfolgt und den zu zahlenden Abgabenbetrag einmalig reduziert.

Die Gebührenbremse kommt allen Bürgern zugute, die in gebührenpflichtigen Haushalten leben und bis zum Stichtag 01. Februar 2024 die Abfallwirtschaftsgebühren an die Gemeinde entrichtet haben.

17.06.2024

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