Badordnung

(beschlossen in der Sitzung des Gemeinderates am 9.12.1988)

  1. Das Bad ist innerhalb der von der Bäderverwaltung jeweils festgelegten Badesaison von 9.00-20.00 Uhr geöffnet. Die Benützung der Badeanlagen ist nur in dieser Zeit und nach Maßgabe der vorhandenen Plätze gestattet.
  2. Das Betreten des Bades ist nur jenen Personen gestattet, die gültige Eintrittskarten an der Badkasse erworben haben. Die Preise sind bei der Badkasse ersichtlich. Für abhanden gekommene oder nicht benützte Karten kann kein Ersatz geleistet werden. Kinder unter 6 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und den Kontrollorganen über Verlangen vorzuweisen.
  3. Für Kabinen- und Kästchenschlüssel ist ein Einsatz zu leisten. Wenn ein Schlüssel in Verlust gerät, ist er zu ersetzen. Während der Badezeit ist der Schlüssel vom Badgast selbst aufzubewahren.
  4. Personen, deren Besuch bedenklich erscheint, kann der Zutritt ohne Angabe von Gründen verwehrt werden (gesundheitliche oder hygienische Bedenken, Trunkenheit usw.).
  5. Für Wertgegenstände, die in Kabinen oder Kästchen mitgenommen werden, wird keinerlei Haftung über-nommen. Über die Aufbewahrung solcher Wertsachen wird an der Badkasse nähere Auskunft erteilt.
  6. Gefundene Gegenstände sind an der Badkasse bzw. bei den Badewärtern gegen Bestätigung abzugeben.
  7. Das Mitnehmen und das Halten von Tieren ist ausnahmslos verboten. Aus hygienischen Gründen ist das Füttern der Wasservögel verboten (Rattenplage etc.).
  8. Fahrzeuge aller Art sind an den hiefür bestimmten Plätzen abzustellen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Haftung für abgestellte Fahrzeuge nicht übernommen wird.
  9. Das Mitnehmen von Gegenständen, welche die allgemeine Sicherheit der Badgäste gefährden könnten, ist nicht gestattet (Propangasflaschen etc.).
  10. Abfälle dürfen nur in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.
  11. In den öffentlichen Umkleideräumen ist das Rauchen verboten.
  12. Jeder Badgast ist verpflichtet, den Anforderungen der Sittlichkeit und des Anstandes entsprechend Rechnung zu tragen.
  13. Im Bad muss Ruhe und Ordnung herrschen, damit Entspannung und Erholung möglich sind. Schreien, Lärmen und Belästigung der Badgäste ist in allen Teilen der Badanlage verboten. Spiele und sportliche Übungen dürfen nur auf den hiefür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden. In den Wohnbereichen ist in der Zeit zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr und von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr jeder störende Lärm zu vermeiden. Das Betreten des Badgebietes außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten ist nur Dauerkabinenmieter und Hausbesitzer sowie deren persönlichen Besuchern gestattet.
  14. Dringende Reparaturarbeiten während der Badesaison dürfen nur im Einvernehmen mit der Bäderverwaltung durchgeführt werden.
  15. Das Betreten von Betriebsräumen ist den Badbesuchern nicht gestattet.
  16. Vor Betreten der Plansch- und Schwimmbecken sind die Reinigungsbrausen zu benützen. Die Verwendung von Seife und das Auswaschen von Badebekleidung ist nur in den für Wasch- und Duschgebäuden vorgesehenen Anlagen gestattet.
  17. Jede Verunreinigung des Badewassers ist unbedingt zu vermeiden.
  18. Kinder und Nichtschwimmer dürfen zum Zwecke des Bades nur die für sie vorgesehenen Planschbecken oder Badeabteilungen betreten. Das Baden im Donauarm erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benützung der Sprunganlagen ist nur bei entsprechender Rücksicht auf andere Badgäste erlaubt.
  19. Jeder Badgast haftet für Verletzungen und Schäden, die durch sein Verschulden verursacht werden.
  20. Boot fahren entlang des Strandes ist verboten.
  21. Die Verwendung von offenem Feuer (Grillen, Kochen etc.) ist im gesamten Bereich des Bades verboten.
  22. Rad fahren ist nur Kindern bis 12 Jahren gestattet.
  23. Die Einfahrt von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich nur für Lieferungszwecken gestattet. Für unbedingt notwendige Transporte wird jedoch jeden ersten Samstag im Monat in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr das Einfahrtstor offen gehalten. Sollte sich außerhalb dieser Zeit die Notwendigkeit der Einfahrt in das Badgelände ergeben, so wird ein Betrag von € 7,27 eingehoben, welcher als Spende der Freiwilligen Feuerwehr übermittelt wird. Das Fahren hat im Schritttempo zu erfolgen.
  24. Beschwerden sind bei der Badleitung vorzubringen. Das Badpersonal ist angewiesen, den Badgästen höflich und zuvorkommend zu begegnen. Allerdings müssen auch die Badgäste den Weisungen des Badpersonals im allgemeinen und im eigenen Interesse Folge leisten. Personen, die sich widersetzen, bzw. die Bestimmungen der Badordnung missachten, können zum Verlassen der Badanlage verhalten werden. Zuwiderhandelnde Wohnkabinen- und Hüttenbesitzer werden nach zweimaliger Verwarnung gekündigt.a